MATEO - Mannheimer Texte Online

  1. Vgl. diesbezüglich die Untersuchungen von Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1988) S.117-118 und Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.272; vgl. Kirchberg: Motive unternehmerischer Kulturförderung (1993) S.274. In der französischen Fachliteratur wird der Aspekt der gesellschaftspolitischen Verantwortung von Kunstförderung als typisch "deutsches Phänomen" herausgearbeitet: "L'intérêt général est l'affaire de tous les allemands." Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.59 und auch S.383; vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire, Droit, Fiscalité (1987) S.83
  2. Eine solche Ethik unterläge sich ändernden Gegebenheiten und wäre daher von den Unternehmen langfristig als dynamisch zu interpretieren. Vgl. diesbezüglich die Gedankengänge über Werte im Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes"
  3. Vgl. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.11-12
  4. Dieser Gedanke ist erstens keine empirische Aussage, sondern ein präempirisches Schema zur gedanklichen Strukturierung bei der Erforschung der Empirie. Zweitens ist er eine Modellaussage, die keineswegs mit einem tatsächlichen rastlosen Maximieren in der Lebenspraxis zu verwechseln ist.
  5. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.19. Das Modell läßt sich mittels der Spieltheorie mathematisch verifizieren. Diesbezüglich vgl. Diller; Kusterer: Planung und Gestaltung von Geschäftsbeziehungen (o.J.) S.17
  6. Vgl. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.21. Ein Ausbau dieser Liste wäre für Gedankengänge hinderlich, die auf die Gestaltung der Ordnung einer modernen, pluralistischen Gesellschaft zielen. Deshalb enthält sie auch keine metaphysischen Auffassungen. Das schließt keineswegs aus, daß einzelne Menschen ein metaphysisches Weltbild haben, sich nach ihm richten und deshalb unternehmerische Literaturförderung betreiben; vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring".
  7. Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer Zielsysteme"
  8. Gesamtwirtschaftliche Optimierung ist wegen der internationalen Arbeitsteilung im Weltmaßstab zu betrachten.
  9. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.22-23
  10. Damit ist keineswegs die Vorstellung verbunden, daß Literatur die Gesellschaft widerspiegle und dementsprechend Literatur zum gesellschaftlichen Fortschritt führt. Die sozialen oder kulturellen Faktoren, die Literatur vermeintlich vermittelt, sind oft selbst erst aus der Literatur abgeleitet worden. Ferner können ästhetische Trends bereits hinreichend auf der Ebene ästhetischer Bedingungsgefüge erklärt werden, was den Verdacht gegenüber allen Bemühungen herausfordert, diese Trends seien auf weiterhin verborgene Ursachen zurückzuführen. Vgl. Martindale: Psychologie der Literaturgeschichte (1986) S.166-167
  11. Grenzkosten bezeichnen den Kostenzuwachs, der durch die Produktion der jeweils letzten Produktionseinheit eines Gutes entsteht. Vgl. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1993) S.602
  12. Der Grenzertrag ist eine in der Preistheorie benutzte Größe, welche die Veränderung des Preises um eine (streng genommen: beliebig kleine) Einheit angibt. Mathematisch ausgedrückt ist die Grenzerlösfunktion die erste Ableitung der Erlösgleichung. Vgl. Diller: Vahlens Großes Marketinglexikon (1992) S.380-381
  13. Grenzkosten und Grenzertrag sind hier im übertragenen Sinne zu verstehen, also zunächst als nichtmonetäre Größen.
  14. Die Erörterung der Problematik einer neoklassischen Argumentationsweise würde das Thema an dieser Stelle sprengen.
  15. Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft: Unternehmen als Sponsoren (1986) S.8
  16. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.18
  17. Vgl. Glotz; Süssmuth; Seitz: Die planlosen Eliten. Versäumen wir Deutschen die Zukunft? (1992) S.104-105
  18. Vgl. Nawroth: Qualitatives statt quantitatives Wachstum (1975) S.10
  19. Siemens AG: Siemens Kultur Progamm 1988/89 (1989) S.7
  20. Ob dieser hohe, selbstgestellte Anspruch durch das Unternehmen erfüllt wird, ist nicht Gegenstand dieser Überlegungen.
  21. Krebs: Grundsätzliche Veränderungen nicht notwendig - neue Akzente setzen (1990) S.8
  22. Vgl. Dohnanyi: Steuerliche Anreize für Stiftungen auch im Bildungsbereich (1972) S.9; vgl. Raffée: Marketing in sozialer Verantwortung - Gedanken zu einer Markt- und Marketingethik (1989) S.10
  23. Heckmann; Dette: Erfahrung und Fiktion. Arbeitswelt in der deutschen Literatur der Gegenwart (1993) S.123. Werner Stumpfe ist Vorsitzender des deutschen Metallarbeitgeberverbandes.
  24. Vgl. Garidou: Le mécénat d'entreprise (1983) S.29; vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring (1990) S.39; vgl. Zorn: Sozio- und Umweltsponsoring bei IBM (1990) S.97
  25. Vgl. Wiedmann: PR. Wandel - Wege - Wagnisse (1992) S.46
  26. Head: Successful Sponsorship (1988) S.84
  27. Vgl. Biojout: Le Sponsoring (1984) S.120; vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989) S.56
  28. Vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring (1990) S.39. Bereits Adam Smith kritisierte eine gegenteilige Position als unehrlich: "Mir ist nicht bekannt, daß diejenigen, die vorgeben, für das Gemeinwohl zu handeln, viel Gutes getan hätten. Es ist in der Tat Verstellung, die unter Kaufleuten nicht üblich ist." Zitiert in o.V.: Die Sponsorierer (1990) o.S.
  29. Vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischen Dimensionen (1993) S.130
  30. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989) S.7 Die Firma 'Daimler-Benz AG' betreibt innerhalb ihres Kunstengagements nach eigenen Aussagen in Deutschland keine Literaturförderung. Das Beispiel läßt sich jedoch auf Literaturengagement übertragen.
  31. Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.125
  32. Vgl. Kapitel 5 "Absatzwirtschaftliches Literaturengagement durch Unternehmen"
  33. Vgl. Meyer; Kothes: Nein danke? Umwelt-Sponsoring als Herausforderung für Gesellschaft und Management (1991) S.76; vgl. Raffée: Die Überwindung von Standortnachteilen mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten Marketing (1994) S.315. In dieser ganzheitlichen Perspektive unterscheidet sich eine gesellschaftsorientierte Unternehmensführung vom Lobbying oder von der klassischen Öffentlichkeitsarbeit. Eine Parallele des Literaturengagements zum Sozio-Marketing als "Marketing für aktuelle soziale Ziele" ist zu erkennen. Doch ist Literaturengagement zwingend mit Kunst verbunden, wohingegen Sozio-Marketing diese nur als Option enthält. Vgl. Diller: Vahlens Marketing-Lexikon, Stichwort "Sozio-Marketing" (1992) S.1080-1082
  34. Raffée: Die Überwindung von Standortnachteilen mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten Marketing (1994) S.315
  35. Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium des strategischen Marketing (1989) S.676; vgl. Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes"
  36. Externe Kosten sind Kosten, die nicht von den verursachenden Wirtschaftsakteuren getragen, sondern Dritten aufgebürdet werden.
  37. Vgl. Wiedmann: Gesellschaft und Marketing - Zur Neuorientierung der Marketingkonzeption im Zeichen des gesellschaftlichen Wandels (1989) S.231
  38. Wiedmann: Gesellschaft und Marketing - Zur Neuorientierung der Marketingkonzeption im Zeichen des gesellschaftlichen Wandels (1989) S.232
  39. Raffée: Die Überwindung von Standortnachteilen mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten Marketing (1994) S.315
  40. Gesellschaftsorientiertes Literaturengagement kann, sofern es hauptsächlich der Rechtfertigung des Unternehmens in der Gesellschaft dient, als Public Marketing bezeichnet werden. Die Dominanz einer so orientierten Förderung dürfte aber eine Ausnahme darstellen, ist doch der Bezug zwischen Kunst und Rechtfertigung von Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht direkt herstellbar. Vgl. Raffée; Wiedmann: Das gesellschaftliche Bewußtsein in der Bundesrepublik und seine Bedeutung für das Marketing (1983) S.43. Im Zentrum von Public Marketing steht die konsequente Ausrichtung aller betrieblichen Ziele, Aktivitäten und Leistungen auf die Anforderungen der Gesellschaft. Vgl. Diller: Vahlens Großes Marketinglexikon, Stichwort "Public Marketing" (1992) S.984-985
  41. Die Ausschöpfung besteht bei Literaturförderung insbesondere in Form von empfangenen stellvertretenden Belohnungen.
  42. Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium des strategischen Marketing (1989) S.666
  43. Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrument des strategischen Marketing (1989) S.674. In diesem Zusammenhang kann Literaturengagement auch als Sozio-Marketing verstanden werden. Sozio-Marketing ist eine "Managementtechnik, die sozialen Wandel einleiten soll und sich aus Planung, Umsetzung und Kontrolle von Programmen zusammensetzt, die das Ziel haben, die Akzeptanz einer gesellschaftspolitischen Vorstellung oder einer Verhaltensweise bei einer oder mehreren Zielgruppen zu erhöhen." Kotler; Roberto: Social Marketing (1991) S.37. Das Unternehmen handelt in dem Glauben, die von ihm geförderten Ziele seien im besten Interesse des einzelnen oder der Gesellschaft. Vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Empirische Bestandsaufnahme und Ausblick (1988) S.181-182
  44. Vgl. Wiedmann: PR. Wandel - Wege - Wagnisse (1992) S.46
  45. Witte: Literatur und Kunst - durch weltweiten Austausch zur Völkerverständigung (1989) S.17
  46. Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium des strategischen Marketing (1989) S.678. Im Gegensatz zur Erfassung von Werten, sozialen Einflußfaktoren und gesellschaftlichen Veränderungen dominieren in der Marktforschung noch immer psychologische Konstrukte. Vgl. Raffée; Wiedmann: "Marketing-Kurzsichtigkeit" - Zur Notwendigkeit erweiterter, gesellschaftsbezogener Marketingkonzepte (1983) S.2-3
  47. Vgl. Raffée: Grundfragen und Ansätze des strategischen Marketing (1989) S.28-29
  48. Vgl. Toubeau: Responsabilités Actuelles des Chefs d'Entreprise (1952) S.21. Auch im Wettkampf der Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme würde die Akzeptanz der gegenwärtigen Ordnungsform gestärkt. Vgl. Raffée: Marketing in sozialer Verantwortung - Gedanken zu einer Markt- und Marketingethik (1989) S.2 und S.9
  49. Head: Successful Sponsorship (1988) S.126. In den Niederlanden werden Großunternehmen zur Kulturförderung durch den Gesetzgeber gezwungen.
  50. Vgl. Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative und gesellschaftliche Verantwortung (1972) S.13. Stiftungen werden im Bereich der Ökonomik der Transferwirtschaft zugeordnet. Das Ergebnis einer Zuwendung (Grant) ist eine Verringerung des Vermögens beim Geber und Erhöhung des Vermögens beim Empfänger, während beim Tausch der jeweilige Nettowert der Parteien unverändert bleibt. Stiftungen werden der Grants Economy zugeordnet, Unternehmen sind dagegen tauschwirtschaftlich tätig. Vgl. Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973) S.13-14
  51. Vgl. Whitaker: The Foundations. An Anatomy of Philantropy and Society (1974) S.47. In Deutschland ist das Stiftungsrecht durch §§ 80 - 88 Bürgerliches Gesetzbuch sowie ergänzend durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.
  52. Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.576
  53. Gemeinwohlorientiertheit ist keinesfalls zu verwechseln mit steuerrechtlicher Gemeinnützigkeit.
  54. Vom kodifizierten Recht sind die wichtigsten Gesetze The Trustee Act von 1925, The Charities Act von 1960 und The Trustee Investment Act von 1961. Vgl. Hill: Stiftungen in England und Wales (1971) S.243
  55. Vgl. Hartmann: Der Trust im englischen Recht (1956) S.21 und S.77; vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité (1987) S.118. Zu beachten ist der juristische Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
  56. Vgl Kötz: Trust und Treuhand. Eine rechtsvergleichende Darstellung des anglo-amerikanischen Trusts und funktionsverwandter Institute des deutschen Rechts (1963) S.26-27
  57. Für juristische Personen gelten Einschränkungen; vgl. Hartmann: Der Trust im englischen Recht (1956) S.30. Nach deutschem Stiftungsrecht ist das nur in begrenztem Umfang möglich. Solche Interventionen werden in England oft von Trust Corporations vorgenommen, die geschäftsmäßig gegen Entgelt als Treuhänder walten. - Der Settlor kann gleichzeitig Trustee sein.
  58. Der Begünstigte kann der Settlor sein, ebenso der Trustee, sofern weitere Begünstigte vorhanden sind.
  59. Somit unterliegt der Vorgang der Zwecksetzung und später derjenige der 'ewigen' Verfolgung dieses Zweckes einem begrenzten demokratischen Abstimmungsprozeß. Vgl. Neuhoff: Anmerkungen zum Thema "Transferwirtschaftslehre und Philantropie" (1973) S.38
  60. Vgl. Schairer: Aufgabe, Struktur und Entwicklung der Stiftungen (1958) S.8; vgl. Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative und gesellschaftspolitische Verantwortung (1972) S.14. Eine zielbewußte Stiftungspolitik des Unternehmers kann im Laufe der Zeit dazu beitragen, daß er und seine Motive besser verstanden werden. "Mehr ist unzweckmäßig, und mehr ist auch keineswegs erforderlich." Ebenda S.18-19; vgl. o.V.: Die Stiftungen: Ein Instrument des Imperialismus (1971) S.15; vgl. Becker: Unternehmen zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1993) S.63
  61. Vgl. Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973) S.12. Die Stiftung nimmt dann einen quasi-unternehmerischen Charakter an.
  62. Der mit der Realisation von Stiftungen verbundene Gedanke einer dauerhaften Wirkung weist eine Verknüpfung mit dem d'Arcy-Thompson-Gesetz auf, nach dem alles, was ist, so ist, weil es so wurde. Das heißt, daß Stiftungen als Modelle in den zusammen vier Dimensionen von Raum und Zeit vorzustellen sind. Allmählich kann eine ständige Änderung ihrer ursprünglichen Strukturen durch Lernprozesse sowie durch Anwachsen des Vermögens oder Substanzverlust stattfinden. Stiftungen sind oft zufälligen Kräften ausgeliefert, welche die verschiedenen Aufgabenbereiche in den Stiftungen mit bestimmten Personen besetzen. Vgl. Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973) S.30-31
  63. Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen Literaturengagements". Es scheiden allerdings unmittelbar auf Personen bezogene Fördervarianten aus. Vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring"
  64. Eine unabhängige Stiftung kann aber auch eine so eigenständige Position einnehmen, daß diese den Imagezielen des Unternehmens beziehungsweise Unternehmers, dem sie ihre Existenz verdankt, zuwiderläuft. Die in den USA registrierte Ford Foundation ist dafür ein Beispiel: Sie äußerte sich kritisch zum Automobilbau. In Deutschland wurde, allerdings weniger spektakulär, mit ihrer Hilfe unter anderem 1964 das 'Literarische Colloquium Berlin' (LCB) gegründet. Es stellt Räume für deutsche und ausländische Autoren zur Verfügung. Vgl. Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.: Bericht über die Jahre 1988 und 1989 (1990) S.36
  65. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
  66. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.341
  67. Vgl. Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
  68. Vgl. zur steuerlichen Gemeinnützigkeit Kapitel 2.3.2 "Steuerrechtliche Bestimmungen". In Deutschland ist Voraussetzung für steuerliche Gemeinnützigkeit, daß zum einen die Einkünfte ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden: Die Allgemeinheit muß gefördert werden. Außerdem darf die Stiftung keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen. Vgl. Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative und gesellschaftspolitische Verantwortung (1972) S.17. Unter die Rechtsform einer Stiftung werden verschiedene Gebilde vom Steuerrecht subsumiert, weshalb dessen Diskussion hier keinen Erkenntnisfortschritt bringt. Einerseits werden Steuersubjekte wie 'Stiftungen aller Art', 'Stiftungen und andere Zweckvermögen', Anstalten und Vermögensmassen unterschieden. Andererseits wird in Stiftungen Öffentlichen und Privaten Rechts, Familienstiftungen, in- und ausländische Stiftungen et cetera aufgeteilt. Vgl. Hillebrecht: Zwei Menschenalter Gemeinnützigkeitsrecht der Stiftungen (1987) S.9
  69. Es gibt in einschlägigen Spezialwerken über die cy-pres doctrine etwa 1.000 englische Entscheidungen; die juristische Unausführbarkeit einer Stiftung in Deutschland ist sehr selten. Vgl. Kötz: Trust und Treuhand. Eine rechtsvergleichende Darstellung des anglo-amerikanischen Trusts und funktionsverwandter Institute des deutschen Rechts (1963) S.119
  70. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité (1987) S.120. Diese Aufgliederung ist in Deutschland nach § 137 Bürgerliches Gesetzbuch unmöglich.
  71. Stiftungsoasen sind den "off-shore" oder "international banking facilities" im Bankbereich vergleichbar. Dabei spielt etwa die Verfügbarkeit der Finanzmittel eine große Rolle.
  72. Die Untersuchung beschränkt sich auf den Vergleich Deutschland - England. In anderen Staaten der Europäischen Union ist eine Stiftungs- beziehungsweise Trustansiedlung unter bestimmten Kriterien für Unternehmen aus Deutschland und England noch günstiger, wie etwa in Dänemark, hinzu kommen die Nichtunionsstaaten. Vgl. Berkel; Neuhoff; Schindler; Steinsdörfer: Stiftungshandbuch (1988) S.11-12
  73. Die restriktive deutsche Gesetzgebung ist dem Stiftungsstandort Deutschland abträglich. Dagegen sind bereits seit langem Trusts kontinentaleuropäischer Unternehmen in England registriert. Innerhalb Großbritanniens ist die Trustgesetzgebung von Wales derjenigen von England ähnlich. Schottland hat dagegen eine stark vom englischen Recht abweichende, kodifizierte Trustgesetzgebung. Vgl. Whitaker: The Foundations (1974) S.139. Gewinnorientierte Trusts werden in England niedriger als gewinnorientierte Stiftungen in Deutschland besteuert. Dies hat für betriebliche Literaturförderung aber geringe Relevanz, da Unternehmen in diesem Fall ohne den Umweg einer Stiftung oder eines Trusts wirtschaftlich aktiv werden können. Der gemeinnützige Trust für betriebliches Literaturengagement in England ist der entsprechenden gemeinnützigen Stiftung in Deutschland gleichgestellt.
  74. Spenden können einmal oder kontinuierlich vergeben werden.
  75. Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
  76. Die Fördermitgliedschaft in literarischen Vereinen ohne Inanspruchnahme von dessen Dienstleistungen ist mit einer Spende verwandt.
  77. Insofern ist die Interaktion zwischen Spender und Gefördertem als Austauschbeziehung aufzufassen. Vgl. Raffeé; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.731. Zur Antriebskraft der Gratifikation vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer Zielsysteme"
  78. Vgl. Raffeé; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.730; vgl. Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes"
  79. Vgl. Kapitel 2.3.2 "Steuerrechtliche Bestimmungen"
  80. Altenheim: Nordlicht. Literatur an der Alster (1990) S.250; vgl. Baron: Literaturhäuser in Hamburg, Berlin und Frankfurt; Die Provinz muß draußen bleiben (1990) S.21
  81. Eine Einschränkung der Vertagsfreiheit stellt etwa der Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch dar.
  82. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Auftrag" (1987) S.313
  83. Vgl. Leipold: Die Auftraggeber und Gönner Konrads von Würzburg (1976) S.13-14
  84. Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.44
  85. Dies gilt auch für bedeutende Verleger, die keineswegs nur als Geschäftsleute auftreten, sondern als Beteiligte im Wortsinn. S. Fischer hat durch geistige Präsenz stilbildend gewirkt: der Naturalismus ist eng mit ihm verbunden.
  86. Unterschiedliche Formen der Zensur werden im Kapitel 6.4 "Grenzen gesellschaftsorientierten Literaturengagements" besprochen.
  87. Der Zeichner Christoph Meckel gestaltete den Konzerngeschäftsbericht der Firma 'Vorwerk'. Vgl. Kapitel 3.1.4 "Mitarbeit und Beobachtungen von Autoren im Betrieb"
  88. Vgl. Chalendar; Brébisson: Mécénat en Europe (1987) S.265-266
  89. Vgl. Brébisson: Le mécénat (1986) S.44
  90. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme, Konzepte, Beispiele (1989) S.24. Hermann Glaser war Kulturbürgermeister der Stadt Nürnberg.
  91. Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989) S.33; vgl. Kapitel 2.1 "Stand des Literaturengagements in Deutschland und England". Von den Überlegungen dieser Untersuchung unberührt sind die Sorgen der Kulturverantwortlichen, daß die Öffentliche Hand aus Gründen, die mit unternehmerischer Förderung nicht zusammenhängen, die Kulturbudgets kürzt.
  92. ABSA: Association for Business Sponsorship of the Arts; vgl. Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the Arts und Arts Council of Great Britain"
  93. ABSA: absa up and running in Northern Ireland (1989) S.2
  94. Siemens AG: Siemens Kultur Progamm 1988/89 (1989) S.6
  95. Dies gilt in gleichem Maße für die Bürokratien des Staates.
  96. Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973) S.30; vgl. Kapitel 7.2 "Kontrolle von Literaturengagement und deren Probleme"
  97. Die Förderung von Autoren erhöht deren Einkommen, wenngleich von einem bestimmten Fördervolumen ab weitere Autoren auf den Markt drängen werden. Vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft (1988) S.73
  98. Crouch; Marquand: Sponsorship (1990) S.373
  99. Daube: Some objections to sponsorship (1981) S.64
  100. Crouch; Marquand: Sponsorship (1990) S.373
  101. Juristisch meint der Begriff Zensur nur den Tatbestand staatlicher Vorzensur durch einen beamteten Zensor. Vgl. Thorn-Prikker: Zensur! Zensur? Sprachregelungen oder Das gesprächige Schweigen der Demokratie (1981) S.263
  102. Vgl. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989) S.6
  103. Härtling: Der Autor - kein Berufsbild (1975) S.304
  104. Binder: Literatur als Denkschule (1972) S.110
  105. Zitiert nach Rüegg: Lesen als Bedingung humaner Existenz (1975) S.175
  106. Vgl. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989) S.3
  107. Vgl. Hoffmann: Kultur für alle. Perspektiven und Modelle (1979) S.21-22; vgl. Schultz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer Konzeptionen (1989) S.56-58
  108. Vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.378
  109. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz
  110. Hoffmann: Kultur für alle. Perspektiven und Modelle (1979) S.28
  111. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989) S.3-4
  112. Weiterhin hat der Staat die Macht, aus "political concerns" unternehmerisches Literaturengagement zu zensieren, insbesondere dann, wenn das Engagement Weltanschauungen verbreiten hilft oder politische Ansichten unterstützt, die gesellschaftlich umstritten sind. Vom Staat oder politischen Repräsentanten kann, gegebenenfalls mit Hilfe der Gesellschaft, Druck auf fördernde Unternehmen ausgeübt werden. Vgl. Reiss: Political Concerns Affect Business Sponsorships (1990) S.57-64. Reiss belegt in seiner Untersuchung, daß es Staatszensur an Kunstförderprojekten durch Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika gibt.
  113. Brébissant: Le mécénat (1986) S.8 (Übersetzt aus dem Französischen durch den Verfasser); vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsorings (1990) S.43
  114. Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.775-777
  115. Vgl. Loock: Kunstsponsoring - Eine neue Dimension der künstlerischen Abhängigkeit? (1989) S.178
  116. Dies bedeutet im besonderen, daß der Staat sich keinesfalls von Kulturförderung zurückziehen darf.
  117. Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.772-775
  118. Saxer: Das Buch in der Medienkonkurrenz (1975) S.214-215
  119. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989) S.17
  120. Es gibt in England weitere Organisationen, deren Aktivitäten unternehmerisches Literaturengagement tangieren, etwa das 'Directory for Social Change'. Es veröffentlicht Leitfäden über Kunstförderung durch Unternehmen, die sich sowohl an Unternehmen wie den Kunstbetrieb wenden. Auch in Deutschland existieren - wenngleich nur lokal - Unternehmervereinigungen, etwa der Aktionskreis Unternehmer für Kultur in Wuppertal, der Initiativkreis Ruhrgebiet oder die Unternehmerinitiative Niedersachsen. Vgl. Schuler: Kultur und Management: Der Aktionskreis Unternehmer für Kultur (1991) S.298-299; vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991) S.222-225
  121. Vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring (1990) S.39
  122. The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
  123. Im Ursprungsland der 'Per Cent Clubs', den USA, sind 'One Per Cent', 'Two Per Cent', 'Five Per Cent' und aus biblischer Ableitung 'Ten Per Cent Clubs' gegründet worden.
  124. Hier spielt das Secondment eine bedeutende Rolle, vgl. Kapitel 4.5.2 "Secondees im Bereich des Literaturengagements"
  125. Zitiert in: Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving 1991 (1991) S.191
  126. Die Mitgliedsbedingungen sind: "The company's community contributes in the UK should be not less than 0.5 % of UK pre-tax profits" oder alternativ "the company's community contributions in the UK should be not less than 1 % of gross dividends paid to shareholders pro-rated to UK profits. For the purpose of this calculation the total dividend payment is multiplied by the percentage of total pre-tax profits earned in the UK." Vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving 1991 (1991) S.191
  127. Die Wertstellung für die gesetzliche Bilanzierung und für den Klub können durchaus in gegenteiliger Richtung festgelegt sein.
  128. Vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving 1991 (1991) S.191
  129. Im Jahr 1993 waren über 350 Unternehmen Mitglied des Klubs. Die meisten davon gehören zu den 1000 größten britischen Unternehmen.
  130. Vgl. Kapitel 5.3.1 "Bekanntheitsgradpolitik"
  131. The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
  132. Eine Kontinutität der an die Gesellschaft übereigneten Leistungen würde besonders in Zeiten magerer Gewine eine Stiftung oder ein Trust ermöglichen; vgl. Kapitel 6.3 "Rechtliche Gestaltungsformen"
  133. Vgl. Kapitel 5.4.1 "Werbung und Verkaufsförderung"
  134. Mäzenatische Förderung muß aus dem Gewinn nach Steuern bestritten werden, vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring". Nach den Mitgliedsbedingungen des 'The Per Cent Club' ist es möglich, öffentlichen Belangen aus dem versteuerten Gewinn Förderungen zukommen zu lassen. Dies dürfte im gegebenen Kontext aber die Ausnahme darstellen, denn sonst könnte die Klubmitgliedschaft gleich darauf beruhen.
  135. The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
  136. Noll; Bachmann: Der kleine Machiavelli (1993) S.114
  137. Ogger: Nieten in Nadelstreifen. Deutschlands Manager im Zwielicht (1992) S.105
  138. ABSA: Setting standards for the 1990s. Principles for good practice in arts sponsorship (1990) S.3
  139. Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.390
  140. Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.389
  141. Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991) S.339. Unter den Mitgliedern sind 180 der am stärksten kulturengagierten Unternehmen Großbritanniens vertreten. Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.510
  142. ABSA: What Does ABSA Offer Business? (o.J.) o.S.
  143. Häufig wird ein solches Engagement interessierter Manager als Secondment durchgeführt. Vgl. Kapitel 4.5.2 "Secondees im Bereich des Literaturengagements"
  144. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993) S.90-91
  145. Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991) S.339-340
  146. Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.390
  147. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of Business Winners 1990/91 (1992) S.1
  148. Vgl. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of Business Winners 1990/91 (1992) S.1
  149. Vgl. Mason: Le financement de la culture en Écosse: Un système d'économie mixte (1988) S.149. Die Unterstützung beträgt für "A First Time Sponsor" für 1 Pfund Sponsorengelder 1 Pfund BSIS Fördergelder, für "A Second Time Sponsor" für 2 Pfund Sponsorengelder 1 Pfund BSIS Fördergelder, für "An Established Sponsor" für 4 Pfund Sponsorengelder 1 Pfund BSIS Fördergelder. Die Mindestfördersumme ist 1.000 Pfund; die Höchstförderung beträgt 25.000 Pfund. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of Business Winners 1990/91 (1992) S.1
  150. Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen Literaturengagements"
  151. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993) S.90
  152. Vgl. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of Business Winners 1990/91 (1992) S.1-8. Problematisch bei dieser Umfrage ist, daß die Gesponsorten nicht ebenfalls befragt wurden sowie abgelehnte Bewerberunternehmen von der Befragung ausgenommen wurden.
  153. Das Wirken der Arts Councils wird im folgenden erörtert.
  154. Vom Gesamtbudget für England des Arts Council der Haushaltsjahre 1984-85 wurden von 81.703.000 Pfund nur 898.500 Pfund, das entspricht 1,09 Prozent, für Literaturförderung ausgegeben. In einem Sonderprogramm über 5.521.500 Pfund zugunsten der unterentwickelten Regionen, die mit Einsparungen in reichen Regionen erreicht wurden, nahm die Literatur mit 350.000 Pfund oder 6,34 Prozent einen deutlich besseren Platz ein. Vgl. Head: Sponsorship. The newest marketing skill (1981) S.21; vgl. Harrop: Les difficultés de la décentralisation culturelle en Grande-Bretagne (1988) S.60-61; vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business (1990) S.377. Im hier interessierenden Literaturbereich wird die Förderung angestrebt von "Communication, Training, Education, Publishing and Building an Audience/Literature in Performance." Vgl. South West Arts: Literature Policy for South West Arts (1991) S.4
  155. Die Arts Councils von Schottland und Wales gehören der zentralen Organisation des Arts Council an, haben aber weitgehende Autonomie. Das Gebiet von Nord-Irland hat einen völlig eigenständigen Arts Council.
  156. Ende 1992 wurde der Name, ausgehend von dem 1951 gewählten "Kulturkreis im Bundesverband der deutschen Industrie", in den heutigen umbenannt, da auch Dienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen im Kulturkreis vertreten sind, ohne daß die Anbindung an den Bund Deutscher Industrie geändert wurde. Vgl. Willnauer: Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (1993) S.235
  157. Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991) S.345; vgl. Willnauer: Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (1993) S.235. Der Philosophie des Kulturkreises folgend, werden die genaue Anzahl der Unternehmen und deren Namen nicht genannt. Das Jahresbudget liegt zwischen ein und zwei Millionen DM.
  158. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.164
  159. Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie gilt im Sinne von § 111 Abs.2 Einkommenssteuerrecht als eine der wenigen Institutionen in Deutschland, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Somit können bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Dies ist nach § 48 Abs.2 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates anerkannt worden. Vgl. Lex: Kulturförderung durch Steuerbegünstigung (1993) S.169. Allerdings geben steuerliche Motive keinen Ausschlag per se für Kunstförderung durch Unternehmen, wie in Kapitel 2.3.2 "Steuerrechtliche Bestimmungen" festgestellt wurde.
  160. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.164. Dem steht freilich der beträchtliche politische Einfluß des Kulturkreises entgegen, er wird zum Beispiel zu Experten-Anhörungen im Parlament geladen. Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.83
  161. In England wie in anderen Industriestaaten fehlt eine vergleichbare Institution. Dies heißt allerdings keinesfalls, daß stilles individuelles Engagement in Deutschland stärker als in England ausgeprägt ist; das Gegenteil ist der Fall, wie die Überlegungen des Kapitels 2.1 "Stand des Literaturengagements in Deutschland und England" zeigten. In der französischen Fachliteratur wird diese Position bestätigt, dort wird unternehmerisches Engagement auf die philantropische Tradition des Landes zurückgeführt. Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.58
  162. Vgl. Becker: Unternehmen zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1993) S.65
  163. Vgl. Kapitel 3.1.1 "Würdigung literarischer Leistungen"
  164. Die Kunststiftung wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.- Eine Ähnlichkeit der Stiftungskonzeption besteht besonders ausgeprägt mit dem oben diskutierten BSIS-Programm der britischen Regierung.
  165. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.124
  166. Teufel: Kunstverständnis und Kunstförderung in Baden-Württemberg (1989) S.54. Dieses Finanzierungsmodell wird auch als Matching Fund bezeichnet. Vgl. Loock: Möglichkeiten und Grenzen unternehmerischer Kulturförderung (1993) S.288
  167. Mitglieder können auch nationale Vereinigungen für unternehmerische Kulturförderung von Nicht-EU-Staaten werden.
  168. Kay: Where Europe seeks a lead from Britain (1991) S.214
  169. Vgl. CEREC: CEREC (o.J.) o.S.; vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischen Dimensionen (1993) S.128
  170. Kay: Where Europe seeks a lead from Britain (1991) S.214
  171. Vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischen Dimensionen (1993) S.128. Unterstützung durch Unternehmen ist dagegen willkommen. Vgl. Vanhaeverbeke: The Oracle for the Pan-European Sponsor (1991) S.10

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