Annahme und Immatrikulation

Sie haben sich für eine Promotion an der Universität Mannheim entschieden? Dann finden Sie hier wichtige Informationen zu den ersten administrativen Schritten auf dem Weg zum Doktortitel.

Die ersten drei Schritte auf dem Weg zur Promotion

  • 1. Die Betreuungs­vereinbarung abschließen

    Nachdem Sie die Betreuungs­zusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungs­vereinbarung ab. Diese regelt Ihre kontinuierliche Förderung und Betreuung während des Promotions­vorhabens und formuliert im gegenseitigen Einvernehmen die Anforderungen an Sie und Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.

    Laden Sie sich die Vorlage für die Betreuungs­vereinbarung her­unter und füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und sprechen Sie alle für Sie wichtigen Fragen an, auch wenn die Vorlage diese nicht berücksichtigen sollte. Die ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung geben Sie unmittelbar nach der Unterzeichnung zusammen mit dem ebenfalls abgestimmten Arbeits- und Zeitplan bitte im Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung ab, damit wir Sie zentral erfassen können.

  • 2. Den Antrag auf Annahme stellen

    Nach Abschluss der Betreuungs­vereinbarung müssen Sie einen Antrag auf Annahme bei Ihrer Fakultät/Abteilung stellen. In diesem Schritt wird geprüft, ob Sie alle in der jeweiligen Promotions­ordnung genannten Voraussetzungen für die Aufnahme einer Promotion erfüllen. Dazu müssen Sie neben einem Antragsformular in der Regel einen Lebens­lauf sowie beglaubigte Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse und -urkunden vorlegen. Welche Dokumente Ihre Fakultät/Abteilung im Einzelnen verlangt, können Sie der jeweiligen Promotions­ordnung sowie dem entsprechenden Antragsformular entnehmen.

    Laden Sie sich das Antragsformular Ihrer Fakultät/Abteilung her­unter, füllen Sie es aus und geben Sie es im entsprechenden Dekanat ab. Sobald Sie zur Promotion angenommen worden sind, erhalten Sie eine schriftliche Annahmebestätigung der entsprechenden Fakultät/ Abteilung.

  • 3. Sich immatrikulieren lassen

    Wenn Sie von Ihrer Fakultät/Abteilung zur Promotion angenommen worden sind, sind Sie gemäß § 38 Absatz 5 Landes­hochschul­gesetz (LHG) zur Immatrikulation verpflichtet. Eine Ausnahme besteht für Promovierende, die hauptberuflich (das heißt mit 50 Prozent oder mehr der regelmäßigen Arbeits­zeit gemäß TV-L) an der Universität beschäftigt sind: Diese können sich auf Antrag von der Immatrikulations­pflicht befreien lassen.

    Sofern Sie keine Befreiung beantragt haben, erfolgt die Immatrikulation automatisch. Wenige Tage nachdem Sie die Annahmebestätigung Ihrer Fakultät/Abteilung erhalten haben, informieren wir Sie per E-Mail über die vorgenommene Immatrikulation und senden Ihnen Ihre Immatrikulations­bescheinigungen zu. Gleichzeitig fordern wir Sie dazu auf, den Semesterbeitrag zu überweisen, um die Immatrikulation abzuschließen. Sobald Sie diesen überwiesen haben und er bei uns verbucht worden ist, bekommen Sie von uns Ihre Benutzerkennung für die UB- und IT-Services der Universität sowie das dazugehörige Initialpasswort.

    Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Erfolgt die Rückmeldung nicht frist­gerecht, muss eine zusätzliche Säumnisgebühr gezahlt werden. Die Rückmeldepflicht endet, sobald Sie die mündliche Promotions­prüfung (Disputation/Rigorosum) erfolgreich ablegt haben.

    Mehr zum Thema „Rückmeldung“


    Befreiung von der Immatrikulations­pflicht

    Um sich von der Immatrikulations­pflicht befreien zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen – entweder zeitnah nach Ihrer Annahme als Doktorandin oder Doktorand oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, sofern Sie ein Beschäftigungs­verhältnis an der Universität Mannheim in obengenanntem Umfang aufnehmen. Wenn möglich, sollten Sie dabei die Mannheimer Semesterzeiten beachten, da Sie bei einer Immatrikulation mitten im Semester ebenfalls den vollen Semesterbeitrag entrichten müssen.

    Den Antrag auf Befreiung von der Immatrikulations­pflicht erhalten Sie zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Download­bereich. Vergessen Sie bei der Abgabe nicht, dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen Arbeits­vertrags beizulegen.


    Gut zu wissen:

    Bei Promovierenden ohne Anstellung an der Universität Mannheim begründet die Immatrikulation die Mitgliedschaft, also die Zugehörigkeit zur Universität. Bei Promovierenden mit einer Stelle an der Universität Mannheim ist die Mitgliedschaft an das Beschäftigungs­verhältnis geknüpft. Wer immatrikuliert ist, kann seine aktiven und passiven Wahlrechte in der Status­gruppe der Promovierenden wahrnehmen, wer angestellt und von der Immatrikulations­pflicht befreit ist, kann dies in der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden tun. Auf Antrag ist für angestellte Promovierende, die sich nicht von der Immatrikulations­pflicht befreien lassen wollen, der Wechsel in die Status­gruppe der Promovierenden möglich.

Die verschiedenen Status­gruppen während der Promotion:

Als Promovierende und Promovierender können Sie unterschiedlichen Status­gruppen angehören – je nachdem ob Sie immatrikuliert und/oder an der Universität beschäftigt sind oder nicht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Status­gruppe hat unter anderem Aus­wirkungen auf Ihre Uni-ID, Ihre IT-Berechtigungen und Ihr Wahlrecht.

Erfahren Sie hier, welche Status­gruppen und Berechtigungen es gibt und was Sie bei einem Wechsel in eine andere Status­gruppe beachten müssen:


Nutzung des Cloud-Diensts Microsoft 365

Mit dem Cloud-Dienst Microsoft 365 bietet die Universität allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere und stabile Lösung für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit. Auch immatrikulierte Promovierende, die nicht an der Universität Mannheim beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, diesen Dienst zu nutzen, um mit den Beschäftigten und Promovierenden der Universität zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Erklärung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die Bestätigung der Beachtung der Nutzungs­richtlinien.

Auf der Homepage der UNIT finden Sie weitere Informationen zu den derzeit nutzbaren M365-Anwendungen (das Angebot wird sukzessive ausgebaut).

Wenn Sie Microsoft 365 nutzen möchten, geben Sie bitte Ihre Einwilligungs­erklärung ab. Einen Tag nach Ihrer Bestätigung können Sie sich bei Microsoft 365 anmelden. Wie das geht, erfahren Sie in dieser Anleitung.

Bei Fragen zum Cloud-Dienst Microsoft 365 steht Ihnen der IT-Support der UNIT unter itsupportmail-uni-mannheim.de gerne zur Verfügung.