Software Portfolio der Uni Mannheim

Die Universität Mannheim bietet eine Reihe an professioneller und fach­spezifischer Software an. In der folgenden Übersicht finden Sie Software-Produkte, mit denen Rahmenverträge bestehen oder kostenfreie Anwendungen, die für den Einsatz an der Universität geprüft und freigegeben wurden.

Für nähere Details zu den einzelnen Softwareprodukten, wählen Sie bitte die gewünschte Software aus (Zugriff nur für Universitäts­mitglieder).

Unsere vergünstigten Software-Angebote für Studierende finden Sie unter Software für Studierende.

Software­anwendungen in der Lehre

Speziell für den Einsatz in der Lehre stehen noch weitere Anwendungen zur Verfügung. Im ILIAS-Kurs „Digitalisierung in der Lehre“ finden Sie unter „Technik“ alle für die Lehre freigegebenen Tools mit Nutzungs­hinweisen und Tutorials.

zum ILIAS-Kurs

Bestellvorgang

  • Bestellung von Lizenzen mit Rahmenverträgen

    Bei bestehenden Rahmenverträgen, füllen Sie bitte das Formular für die gewünschte Software ausschließlich im Acrobat Reader aus und senden Sie dieses unterschrieben per E-Mail an software-beschaffungmail-uni-mannheim.de. Im Anschluss erhalten Sie einen Zugang zum Download-Server und/oder den benötigten Key. Die Bezahlung erfolgt entweder per Umbuchung oder die Rechnung des Lieferanten wird zum Bezahlen direkt an Sie weitergeleitet.

    Folgende Angaben im Formular sind zwingend notwendig:

    • Ansprechperson: Lehr­stuhl­inhaber oder Institutsleitung mit Unterschrift
    • Ansprechperson für EDV-Fragen: Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Einrichtung aus dem Personenverzeichnis der Universität Mannheim.
    • E-Mail-Adresse der Universität: Die Universitäts-IT distribuiert über E-Mail die Lizenz­informationen.
    • Kennung auf ASKRUM: Nur erforderlich, wenn die Software von unserem Softwareserver ASKRUM installiert werden soll.
    • Produktbezeichnung, (Versionsnummer, Betriebs­system, Sprache), Anzahl  der Lizenzen.
    • Einzelpreis, Datenträger: Anzahl, Einzelpreis.
    • Umbuchungs­anordnung oder Zusage, die entstehenden Kosten der Rechnung per Kassenanordnung anzuweisen.

    Hinweis: Die meisten Produkte können beim Hersteller oder Zwischenhändler her­untergeladen werden. Sollte ein Datenträger seitens des Bestellers oder des Produktes benötigt werden, fallen zusätzliche Kosten für Datenträger und/oder Porto an.

  • Bestellung von Lizenzen ohne Rahmenverträge

    Software, für die es keine Rahmenverträge gibt, müssen über SAP/ SRM beschafft werden. Aufgrund der Freigabe der Bestellungen direkt durch die Budget­verantwortlichen, müssen die Bedarfsstellen die Beschaffung selbst organisieren und durchführen. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen die folgende Checkliste zur Verfügung:

    Beschaffungs­checkliste

    Weitere Informationen zur Beschaffung finden Sie im Intranet.

Askrum

Die Bereitstellung von Software erfolgt für Beschäftigte der Universität Mannheim über den Askrum-Server.

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Rechtliche Bestimmungen und Lizenz­modelle

  • Rechtliche Bestimmungen bei der Software-Nutzung

    Der folgende Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung für Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre wurde erstellt von EDUCOM* , ADAPSO* und ins Deutsche übertragen und publiziert von ALWR

    • *EDUCOM = nichtkommerzielle Vereinigung von über 450 Hochschulen und Universitäten in den USA, die sich der Nutzung und Organisation der Informations­technologie in der Hochschul­ausbildung gewidmet hat
    • *ADAPSO = Computer Software and Services Industry Assoziation
    • *ALWR. = Arbeits­kreis der Leiter wissenschaft­licher Rechenzentren, in dem fast alle Rechenzentren in Forschung und Lehre der Bundes­republik Deutschland vertreten sind

    Sie befasst sich mit den Aspekten:

    • Softwarenutzen
    • Respekt
    • Software und geistiges Eigentum

    und beantwortet Fragen zur Softwarenutzung beziehungs­weise zeigt interessante Alternativen auf.

    Softwarenutzen
    Software ermöglicht es uns, mit Hilfe von Rechnern unterschiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewältigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voranzukommen, glauben unglücklicherweise manche, man dürfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese zu nutzen, ohne zuvor zu prüfen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschränkungen, die ihnen Urheber-, Patent- und Strafrecht auferlegen.

    Hierzu einige wichtige Grundsätze:
    Das unautorisierte Kopieren von Software ist unzulässig: Das Urheberrecht schützt die Autoren und Vertreiber von Software ähnlich, wie das Patentrecht die Erfinder schützt. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Tätigen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule üblich wird, kann die Institution als Ganzes Schaden nehmen, weil sie für das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird zum Beispiel die Verhandlungs­position der Institution bei dem Bemühen, Software weiter zu verbreiten und dazu günstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwächt. Das unautorisierte Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhöhen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, beziehungs­weise mindern die Qualität der weiteren Unterstützung wie (z. B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert.

    Respekt
    Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverständnisses von Hochschulen und Universitäten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren können, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschließlich von Programmen, Daten und Begleitdokumenten) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsätze über den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser „Kodex“ wurde von EDUCOM (einer Software-Hochschul­initiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell für die Übernahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitäten entworfen. Der Kodex wurde vom Arbeits­kreis der Leiter wissenschaft­licher Rechenzentren (ALwR) übernommen und ins Deutsche übertragen.

    Software und geistiges Eigentum
    Die Berücksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativität anderer ist wichtig für das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt für die Arbeit aller Autoren und Verleger in jeder Form der Veröffentlichung und beinhaltet die Beachtung des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung,
    des Schutzes persönlichen Eigentums, des Rechts, über Form, Inhalt und Herausgabe einer Veröffentlichung frei entscheiden zu können. Weil elektronische Information immateriell und leicht reproduzierbar ist, muss hier die Anerkennung der Arbeit und des persönlichen Stils anderer besonders sorgfältig beachtet werden. Verletzungen der persönlichen Integrität (einschließlich der Beeinträchtigung der Privatsphäre, den unberechtigten Zugriff auf das persönliche Eigentum, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten sowie das Raubkopieren) können Sanktionen gegenüber allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft auslösen.

    Fragen zur Softwarenutzung
    Was muss ich über das Thema „Software und Recht“ wissen? 
    Software ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als „public domain“ gekennzeichnet wurde. Der Inhaber des Urheberrechts hat das ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software (und ihre Dokumentation) ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben. Wenn Sie eine Kopie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie jedoch in der Regel eine Sicherungs­kopie (ausschließlich für eigene Zwecke) herstellen – als Vorsorge für den Fall, dass das Original bei der Arbeit beschädigt wird.

    Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe?
    Wenn die Software mit einer rechts­verbindlichen Lizenz-Vereinbarung (Lizenz = Nutzungs­berechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschränkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheberrecht gestattet die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern nur, wenn dies die Lizenz­vereinbarung ausdrücklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem Freund auf Zeit auszuleihen, sofern in dieser Zeit keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen.

    Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf ich sie dann kopieren?
    Das Fehlen eines Copyright-Schutzes berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nichtkopiergeschützte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungs­kopien, um Ihre Investition zu schützen. Das Angebot nicht-kopiergeschützter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der Entwickler oder Vertreiber Ihrer Person entgegenbringt.

    Darf ich Software, die in Einrichtungen auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen?
    Die von Hochschulen und Universitäten beschaffte Software ist gewöhnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt für Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie für Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder über Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die das Kopieren für bestimmte Zwecke (wie die persönliche Benutzung) erlauben. Wenn Sie zur Frage der persönlichen Nutzung einer bestimmten Software unsicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeiter Ihrer Institution (z.B. in der Universitäts-IT).

    Ist es – rechtlich gesehen – nicht eine „faire Nutzung“ einer Software, wenn ich eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungs­zwecken verwende?
    Nein! Es ist jedem Angehörigen oder Studenten einer Hochschule z.B. verboten, Software zu vervielfältigen und sie an die Teilnehmer einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies vom Autor oder Vertreiber nicht ausdrücklich zugelassen wurde.

    Interessante Alternativen
    Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benötigte Software nicht leisten können, gibt es manchmal rechtlich zulässige Alternativen zum unautorisierten Kopieren:

    Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen
    Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen. Fragen Sie in der Universitäts-IT nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in der Form von reduzierten Preisen z.B. bei Vorlage einer Immatrikulations­bescheinigung). Aber auch diese Software unterliegt dem Rechts­schutz: Sie dürfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben.

    Shareware
    Shareware ist auch Software, die dem Urheberrecht unterliegt; aber der Entwickler erm­untert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Die Erlaubnis dazu ist ausdrücklich in der Dokumentation erwähnt oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der Entwickler der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanz­ielle Anerkennung oder eine Meldegebühr, wenn Ihnen die Software gefällt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unterlagen, Änderungen oder Verbesserungen. Damit unterstützen Sie zugleich die Weiter­entwicklung der Software.

    Public-domain-Software
    Einige Autoren bestimmen, dass ihre Software „public-domain“ (öffentlich verfügbar) sein soll. Das bedeutet, dass sie keinen Copyright-Bestimmungen unterliegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise „public-domain“. Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdrücklich als „public-domain“ gekennzeichnet ist, stets den Rat eines Sachverständigen (z. B. in der Universitäts-IT) suchen, bevor Sie sie weitergeben.

    Achtung: Bei public-domain-Software ist leider in vielen Fällen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschützter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann.

    Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich: Der Rechts­schutz beziehungs­weise der Markt­usus müssen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgeprägt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleit­unterlagen sorgfältig prüfen. Im Allgemeinen haben Sie kein Recht: unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder unautorisierte Softwarekopien für andere herzustellen.

    Wenn Sie irgendwelche Fragen über die ordnungs­mäßige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die hier nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat in Ihrem Universitäts-IT, vom Softwareentwickler bzw. -vertreiber oder bei einem Rechts­anwalt.

  • Lizenz­modelle

    Was ist ein Lizenz­modell?
    Eine Lizenz bildet ein Nutzungs­recht ab. Durch einen Lizenzvertrag wird der Umfang dieses Nutzungs­recht beschrieben. Diese Beschreibung erfolgt durch ein „Lizenz­modell“. Es wird durch verschiedene Parameter definiert. Hier sollen nur die wichtigsten beschrieben werden:

    Lizenzart
    Es gibt zwei Lizenzarten:

    • Einzelplatz­lizenz: Meist müssen Softwareprodukte für jedes Gerät, auf dem sie zum Einsatz kommen, separat lizenziert werden, d.h. dieselbe Lizenz darf nicht auf mehreren Geräten genutzt werden.
    • Mehrplatz­lizenz: Hier wird zudem unterschieden, ob die Menge der Lizenzen fest an einzelne Geräte vergeben wird oder ob es sich um sogenannte „concurrent“ oder „floating“ Lizenzen handelt, die an wechselnde Geräte vergeben werden können.

    Lizenzklasse
    Lizenzen werden in verschiedene Klassen unterschieden und typisieren die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der Software. Die häufigsten Lizenzklassen sind:

    • Vollversion: Diese Version umfasst den gesamten Umfang des Software-Angebotes. Es muss keine Vorgängerversion für den legalen Einsatz vorliegen.
    • Upgrade: Ein Upgrade ist ein Wechsel auf eine neuere Version, hier muss eine gültige Vorgänger-Vollversion vorliegen.
    • Update:  Als Update bezeichnet man den Wechsel innerhalb derselben Version. Hierbei handelt es sich häufig eine Fehlerbeseitigung oder Aktualisierung mit erweiterten Nutzungs­möglichkeiten.
    • AddOn: Ein AddOn benennt ein Zusatzkomponente zur Vollversion, die kostenpflichtig sein kann und die Nutzungs­möglichkeiten des bestehenden Softwareangebots erweitert. Sie müssen keinen Teil der Lizenz darstellen und können sogar vom Hersteller selbst unabhängig sein.
    • CAL (Client Access License): Client Access Licenses bezeichnen zusätzliche Lizenzen, die benötigt werden, um auf einen Server zuzugreifen. Sie sind immer kostenpflichtig. 

    Lizenztyp und Lizenzmetrik
    Der Lizenztyp bzw. die -Metrik geben an, wie die Lizenz rechts­konform eingesetzt bzw. gezählt wird. Hierbei unterscheidet man:

    • Pro Gerät (Pro Device): Jede Installation auf einem System oder Gerät wird gezählt
    • Pro Nutzer (Pro User): Gezählt wird pro Nutzer, Mehrfach­installationen bei gleichzeitiger Einfach­nutzung können erlaubt sein
    • Pro Nutzer (Pro Named User): Gezählt wird pro namentlich genanntem Nutzer, Mehrfach­installationen bei gleichzeitiger Einfach­nutzung können erlaubt sein
    • Pro Nutzer (Floating License oder Concurrent Use): Nutzung auf mehreren Systemen möglich, ein Lizenzserver überwacht die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen, die pro Nutzer oder pro Gerät bestimmt werden können
    • Pro zentraler Rechen- oder Verarbeitungs­einheit (CPU): Anzahl der installierten CPUs, üblicherweise nur bei Serverlizenzen

    Laufzeit
    Die Laufzeit begrenzt die Dauer der Lizenzierung des Softwareangebotes. Hier unterscheidet man zwischen:

    • Miet­modellen, d.h. zeitliche begrenzten Lizenzen
    • Kauf­modellen, also zeitlich unbegrenzten Lizenzen