Eine Frau macht sich in einem Buch Notizen.

Klausureinsicht

Als Studentin oder Student haben Sie das Recht, Ihre Klausuren einzusehen.

Klausureinsicht am Lehr­stuhl

In der Regel bieten Ihnen die Lehr­stühle im Anschluss an die Prüfungs­zeiträume Termine zur Klausureinsicht an. Wir empfehlen Ihnen, diese Termine wahrzunehmen, da die Klausureinsicht am Lehr­stuhl meist zeitnah nach der Klausur erfolgt. Fragen zur Korrektur und Bewertung können Ihnen außerdem nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehr­stuhls beantworten. Die Einsichttermine werden meist auf den Websiten des Lehr­stuhls bekannt gegeben. Falls Sie dort keine Informationen finden, erkundigen Sie sich nach einem Termin.

Klausureinsicht im Studien­büro

Falls Sie die vom Lehr­stuhl angebotenen Termine nicht wahrnehmen konnten, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Studien­büro immer mittwochs von 14:00–16:30 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Die Einsichtnahme im Studien­büro ist erst möglich, nachdem die Klausuren bei uns eingegangen sind und abgelegt wurden.

  • Klausuren des FSS 2023 können ab dem 1. Februar im Studien­büro eingesehen werden. 
  • Klausuren des HWS 2023/2024 können ab dem 1. September im Studien­büro eingesehen werden.

Hinweis für Studierende der Abteilung Rechts­wissenschaft
Bitte beantragen Sie die Einsichtnahme in wirtschafts­wissenschaft­liche Klausuren über das Antragsformular. Juristische Klausuren werden nur in wenigen Fällen vom Studien­büro archiviert. Wenden Sie sich deshalb bitte an den zuständigen Lehr­stuhl.